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Mit Verordnung gehts wieder los!

AKTUELLES, News
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Nach neustem Stand des BRSNW und des LSB darf der Rehasport wieder stattfinden. Bedingung ist: eine ärztliche Verordnung!
Das bedeutet also für unsere Praxis:
Jeder, der eine Verordnung für den Rehasport hat, ein Rezept über Krankengymnastik am Gerät (KGG) oder eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Trainings, darf in unsere Praxis kommen und Sport treiben.

Alle Kurse sind wieder kürzer (30Minuten) und die Gruppen kleiner. Somit kann der Mindestabstand eingehalten werden.
Alle anderen Hygienemaßnahmen werden natürlich auch weiterhin eingehalten!!

Wir werden die Kurse einteilen und Sie telefonisch benachrichtigen.

Bei weiteren Fragen, sprechen Sie uns einfach an!

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